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Geistiger Beischlaf: eine Möglichkeit auch für Menschen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen? |
ROM, 3. Februar. Nach der Veröffentlichung des Abschlußberichts der Familiensynode, die im vergangenen Jahr unter großem Medieninteresse in Rom stattfand, war es in der Siebenhügelstadt zunächst wieder still geworden. Die von vielen erwartete Öffnung der Kirche für moderne Lebensformen und eine Anpassung der strengen Sexualmoral an die heutige Zeit fand nicht statt. Um so überraschender treffen die katholische Welt die sich überschlagenden Ereignisse der letzten Tage. Zunächst veröffentlichte Papst Franziskus seine Enzyklika Lepor leporis (Spiegel-Online: Keuschheit war gestern – wie F***-Franz mit seiner Sexyklika die Kirche verjüngen will), dann tauchten unbestätigte Berichte bezüglich der Erlaubnis des „Kondoms danach“ auf.
Gewöhnlich heißt es, die römischen Mühlen mahlen langsam, doch auch diesmal überraschte der südamerikanische Pontifex: Nur drei Tage nach der Falschmeldung klärte Franziskus die Position der Kirche. Nach seiner gestrigen Angelus-Ansprache traten jetzt außerdem Gerüchte auf, der Papst wolle sich in Kürze mit einer apostolischen Exhortation unter dem Titel Non possumus an Menschen wenden, die sich nun von der Kirche an den Rand gedrängt fühlten – nämlich diejenigen, die kein Sexualleben haben: Impotente, Kleriker, Ordensleute, Ledige und Witwen.
Heute sorgt der italienische Kurienkardinal Paolo Sesto Copulio für neue Aufregung. In seinem jüngst erschienen Büchlein Unio mystica wendet er sich gegen die von Kardinal Kasper vertretene These, wiederverheiratete Geschiedene dürften nach geltendem Kirchenrecht auch keinen geistigen Geschlechtsverkehr ausführen. „Wer nicht zum Ehebett zugelassen wird, der darf auch nicht an Beischlaf denken“, hatte der deutsche Theologie verkündet. Doch nach der Auffassung Copulios irrt Kasper hier: das Recht der Kirche könne und dürfe sich nicht in das Seelenleben einmischen und undifferenziert Innen und Außen gleichsetzen. Es sei nämlich sehr wichtig, daß auch nichtsakramental verheiratete Paare das Gefühl hätten, miteinander seelisch vereint zu sein. Diese Möglichkeit sei durch den „geistigen Beischlaf“ gegeben, dem auch das Kirchenrecht nicht entgegenstehe.
Weitere Überlegungen in diese Richtung sollen neue Anstöße für die nächste Familiensynode im Oktober geben.